Sabine Maurer, SPZ Bruck/ Leitha          

 

Arbeit der BeratungslehrerInnen- Grundsatzinformation

 

Zu meiner Person:

seit 1979 Jahren im Schuldienst, in verschiedenen Bereichen der Sonderpädagogik -

Sonderschule bis Integration

seit 1998 als BL im Einsatz; für 15 Schulen zuständig, an 13 Schulen aktiv im Einsatz.

 

Die Zielgruppe:

laut Richtlinien des LSR f NÖ zuständig für verhaltensauffällige SchülerInnen

 

SchülerInnen, die ein auffälliges Verhalten zeigen, sind meist Kinder, die Probleme haben.

Die Auffälligkeit ist als Hilferuf zu verstehen, der sich unterschiedlich äußern kann. Ist er bei manchen Kindern unüberhörbar, kann auch ein extrem ruhiges und zurückgezogenes Verhalten Hinweise auf Probleme geben.

 

Wenn SchülerInnen folgende Sorgen machen:

- dass sie Leistung und Schule verweigern

- Probleme in der Beziehungsaufnahme und Schwierigkeiten mit zwischenmenschlichen Kontakten haben

- einen ängstlichen oder mutlosen Eindruck machen

- realitätsfremd erscheinen, oder sich in Phantasien flüchten

- depressive Tendenzen aufweisen

- ein plötzliches Absinken der Leistung zeigen

- unter Kontaktarmut und Außenseiterproblemen leiden

besteht die Möglichkeit mir diese Kinder vorzustellen.

 

Die Zusammenarbeit mit den zuständigen LehrerInnen , den Eltern, dem Schulpsychologen und gegebenenfalls auch mit Institutionen (Jugendamt) gehört ebenfalls zu meinem Arbeitsbereich.

 

Die Kontaktaufnahme und die Betreuung geschieht immer freiwillig, da nur auf der Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit eine Hilfestellung angenommen werden kann.

 

Häufige Vorstellungsgründe:

- Trennung der Eltern/ neuer Partner

- Aggressives Verhalten

- Lernprobleme aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

- Schwierigkeiten in der Familie

- Tod eines nahen Verwandten

- Vernachlässigung

- mangelnde Einfügung in die Klassengemeinschaft

- psychosomatische Beschwerden

- auffällige Verhaltensänderungen

- Schulangst/ Leistungsangst/ Arbeitsverweigerung

- Schwierigkeiten beim Einhalten und Befolgen von Regeln

 

 Der Weg der Kontaktaufnahme :

 

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch Lehrer oder Schulleiter; ist aber

auch für Eltern möglich.

 

- Unterrichtshospitation  um ein Bild vom Kind zu bekommen

 

- Erstgespräch mit den Eltern

  zur Abklärung welche Hilfe in Anspruch genommen werden kann

falls es zu einer regelmäßigen Betreuung kommt - Einverständniserklärung

 

- Erstgespräch mit dem Schüler/der Schülerin.

 

Regelmäßige Betreuung heißt, dass die SchülerInnen 1x in der Woche für eine Stunde während der Unterrichtszeit zu mir kommen.

 

Diskreter Umgang und Schweigepflicht sind Basis der Arbeit, um einen Vertrauensaufbau zu ermöglichen.

 

 Zeitumfang und Ziel der Betreuung:

dauert in etwa 1 Schuljahr lang (individuell veränderbar)

kann aber im Rahmen einer Krisenintervention kürzer, bei intensiven Fällen auch länger dauern.

Die Erfahrung, dass problematischen Kindern im Klassenverband durch die Arbeit der Klassenlehrer nur bedingt geholfen werden kann, habe ich in meiner langjährigen Arbeit als solche selbst gemacht.

Die Rolle der Beratungslehrerin bietet die Möglichkeit, den Kindern über eine intensive und nicht wertende Beziehung eine erlebnis - und beziehungsorientierte Umstrukturierung anzubieten.

Über das gemeinsame Spiel und Gespräch oder durch vielfältige Angebote zu kreativem Ausdruck entsteht Nähe und Vertrauen. Dies ermöglicht den Kindern, ihre Probleme anzusprechen und mir,  gemeinsam mit ihnen, Ansätze zur Veränderung zu erarbeiten.

Durch gezielte Angebote wird ihr Selbstwert gestärkt und damit eine Basis zur Verhaltensänderung geschaffen.

In guter Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern kann es zu einer deutlichen Verbesserung der Symptome und zu einer Entlastung der gesamten Situation kommen.

 

Grenzen der Beratungslehrerarbeit:

In manchen Fällen reicht eine Unterstützung und Hilfestellung, wie ich sie geben kann, nicht aus. Dann wäre es erforderlich, dass das Kind außerschulisch im Rahmen einer Psychotherapie behandelt wird.

Oder es ist notwendig, das Jugendamt einzuschalten und über diesen Weg Erziehungshilfe (bis zu einer Fremdunterbringung) einzuleiten.