Sabine Maurer, SPZ Bruck/ Leitha
Arbeit der BeratungslehrerInnen- Grundsatzinformation
Zu meiner Person:
seit 1979 Jahren im
Schuldienst, in verschiedenen Bereichen der Sonderpädagogik -
Sonderschule bis Integration
seit 1998 als BL im Einsatz;
für 15 Schulen zuständig, an 13 Schulen aktiv im Einsatz.
Die Zielgruppe:
laut Richtlinien des LSR f NÖ
zuständig für verhaltensauffällige SchülerInnen
SchülerInnen, die ein
auffälliges Verhalten zeigen, sind meist Kinder, die Probleme haben.
Die Auffälligkeit ist als
Hilferuf zu verstehen, der sich unterschiedlich äußern kann. Ist er bei manchen
Kindern unüberhörbar, kann auch ein extrem ruhiges und zurückgezogenes
Verhalten Hinweise auf Probleme geben.
Wenn SchülerInnen folgende
Sorgen machen:
- dass sie Leistung und
Schule verweigern
- Probleme in der
Beziehungsaufnahme und Schwierigkeiten mit zwischenmenschlichen Kontakten haben
- einen ängstlichen oder
mutlosen Eindruck machen
- realitätsfremd erscheinen,
oder sich in Phantasien flüchten
- depressive Tendenzen
aufweisen
- ein plötzliches Absinken
der Leistung zeigen
- unter Kontaktarmut und
Außenseiterproblemen leiden
besteht die Möglichkeit mir
diese Kinder vorzustellen.
Die Zusammenarbeit mit den
zuständigen LehrerInnen , den Eltern, dem
Schulpsychologen und gegebenenfalls auch mit Institutionen (Jugendamt) gehört
ebenfalls zu meinem Arbeitsbereich.
Die Kontaktaufnahme und die
Betreuung geschieht immer freiwillig, da nur auf der
Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit eine Hilfestellung angenommen werden
kann.
Häufige
Vorstellungsgründe:
- Trennung der Eltern/ neuer
Partner
- Aggressives Verhalten
- Lernprobleme aufgrund von
Verhaltensauffälligkeiten
- Schwierigkeiten in der
Familie
- Tod eines nahen Verwandten
- Vernachlässigung
- mangelnde Einfügung in die
Klassengemeinschaft
- psychosomatische
Beschwerden
- auffällige
Verhaltensänderungen
- Schulangst/ Leistungsangst/
Arbeitsverweigerung
- Schwierigkeiten beim
Einhalten und Befolgen von Regeln
Der Weg der Kontaktaufnahme :
Die Kontaktaufnahme erfolgt
in der Regel durch Lehrer oder Schulleiter; ist aber
auch für Eltern möglich.
- Unterrichtshospitation um ein Bild vom Kind zu bekommen
- Erstgespräch mit den Eltern
zur Abklärung welche Hilfe in Anspruch
genommen werden kann
falls es zu einer
regelmäßigen Betreuung kommt - Einverständniserklärung
- Erstgespräch mit dem
Schüler/der Schülerin.
Regelmäßige Betreuung heißt,
dass die SchülerInnen 1x in der Woche für eine Stunde während der
Unterrichtszeit zu mir kommen.
Diskreter Umgang und
Schweigepflicht sind Basis der Arbeit, um einen Vertrauensaufbau zu
ermöglichen.
Zeitumfang und Ziel der Betreuung:
dauert in etwa 1 Schuljahr
lang (individuell veränderbar)
kann aber im Rahmen einer
Krisenintervention kürzer, bei intensiven Fällen auch länger dauern.
Die Erfahrung, dass
problematischen Kindern im Klassenverband durch die Arbeit der Klassenlehrer
nur bedingt geholfen werden kann, habe ich in meiner langjährigen Arbeit als
solche selbst gemacht.
Die Rolle der
Beratungslehrerin bietet die Möglichkeit, den Kindern über eine intensive und
nicht wertende Beziehung eine erlebnis - und beziehungsorientierte
Umstrukturierung anzubieten.
Über das gemeinsame Spiel und
Gespräch oder durch vielfältige Angebote zu kreativem Ausdruck entsteht Nähe
und Vertrauen. Dies ermöglicht den Kindern, ihre Probleme anzusprechen und mir,
gemeinsam mit ihnen, Ansätze zur
Veränderung zu erarbeiten.
Durch gezielte Angebote wird
ihr Selbstwert gestärkt und damit eine Basis zur Verhaltensänderung geschaffen.
In guter Zusammenarbeit mit
der Schule und den Eltern kann es zu einer deutlichen Verbesserung der Symptome
und zu einer Entlastung der gesamten Situation kommen.
Grenzen der
Beratungslehrerarbeit:
In manchen Fällen reicht eine
Unterstützung und Hilfestellung, wie ich sie geben kann, nicht aus. Dann wäre
es erforderlich, dass das Kind außerschulisch im Rahmen einer Psychotherapie
behandelt wird.
Oder es ist notwendig, das
Jugendamt einzuschalten und über diesen Weg Erziehungshilfe (bis zu einer
Fremdunterbringung) einzuleiten.