Berufspolitisches
Meilenstein der kunsttherapie/Gestaltungstherapie
Am 20. Oktober 2025 ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unserer schriftlichen Aufforderung, uns den „Bericht zur Kunsttherapie“ der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)auszuhändigen, der seit 2020 im Ministerium unter Verschluss lag, aufgrund des neuen Informationsfreiheitsgesetzes nun nachgekommen.
Der beiliegende Bericht stellt einen bedeutenden Schritt dar:
Er betont die Eigenständigkeit der Kunsttherapie/Gestaltungstherapie als Therapieform und behandelt unter anderem
– die Abgrenzung zu anderen Gesundheitsberufen, insbesondere zur Ergotherapie und Psychotherapie,
– die Wirksamkeit und Anwendungsbereiche der Kunsttherapie,
– die verschiedenen Schulen, Curricula undMenschenbilder
– sowie eine klare Empfehlung für eine gesetzliche Regelung als Gesundheitsberuf gegenüber dem Ministerium.
Dies ist ein echter Meilenstein in der Geschichte der Kunsttherapie/Gestaltungstherapie.
Zu diesem Meilenstein haben wir als Fachverband ebenso maßgeblich beigetragen, z.B. durch kontinuierliche fachliche Publikationen, Fachtagungen, Gespräche mit der Verfasserin des „Berichtes zur Kunsttherapie“, Mag.a Daniela Kern, die anschließende Petition für ein eigenständiges Berufsgesetz für Kunsttherapie/Gestaltungstherapie und Gespräch mit dem ehemaligen Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch sowie durch die jahrelange Zusammenarbeit mit den Schulleiter*innen und Ausbildungsverantwortlichen der kunsttherapeutischen/gestaltungstherapeutischenEinrichtungen Österreichs.
ACHTUNG à es gibt noch kein Berufsgesetz für Kunsttherapie/Gestaltungstherapie. Bis zur tatsächlichen gesetzlichen Reglementierung der Kunsttherapie/Gestaltungstherapie wird gewiss noch einige Zeit vergehen und es liegen noch mehrere Etappen vor uns. Diese betreffen sowohl die einzelnen Fach- und Berufsverbände als auch die Ausbildungseinrichtungen.
Hier nun der gesamte Bericht zur Kunsttherapie von der Gesundheit Österreich GmbH à Button GÖG Bericht zur Kunsttherapie
FMGT Stellungnahme betreffend Abgrenzung Ergotherapie
Hier möchten wir euch über unsere berufspolitische Stellungnahme zu einem Rundschreiben von Ergotherapie Austria informieren.
FMGT Stellungnahme
Abgrenzung Ergotherapie
Rundschreiben Ergotherapie Austria
Aufforderung zur Abgrenzung
Petition Berufsgesetz für Gestaltungstherapie/Kunsttherapie
Arbeitsplätze schaffen und sichern!
Sehr geehrte Unterstützer*innen unserer Petition!
Seit dem Sammlungsende ist nun beinahe ein Jahr vergangen. Deshalb möchte sich auf diesem Wege der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie bei Ihnen für die Mitwirkung herzlich bedanken und über den aktuellen Stand in Richtung Berufsgesetz für Kunst- und Gestaltungstherapie informieren.
Insgesamt konnten wir bis zum 22.02.2022 exakt 4.556 Stimmen für ein Berufsgesetz gewinnen.
Unserer Bitte, einer persönlichen Überreichung der Unterschriftenliste im Gesundheitsministerium, wurde nachgekommen. Am 16.08.2022 wurden die Obfrau und Obfrau Stellvertreterin des Fachverbandes für Mal- und Gestaltungstherapie, Bettina-Yvonne Krautberger und Evelyn Vrecer vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, zu einem 45-minütigen Gespräch eingeladen, in dessen Rahmen die Petitionsergebnisse dem Bundesminister Johannes Rauch persönlich überreicht wurden.
Im Gespräch betonte der Bundesminister, dass er unser Anliegen, ein eigenständiges Berufsgesetz erwirken zu wollen, gut nachvollziehen könne und er stellte für die weitere Bearbeitung des Anliegens zwei Bedingungen:
Erstens eine Einigkeit aller kunsttherapeutischen Schulen, im Sinne der Erstellung eines gemeinsamen Rahmencurriculums. Zweitens eine Akademisierung der Ausbildungen.
Abgesehen von diesen Bedingungen betonte der Bundesminister, dass die Novellierung des Psychotherapiegesetzes Vorrang habe. Jedoch könne mit der Erstellung des Berufsgesetzes für Kunst- und Gestaltungstherapie gleich nach Abschluss der Novellierung des Psychotherapiegesetzes von Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, begonnen werden.
Der Zeitpunkt konnte vom Bundesminister jedoch nicht näher definiert werden.
Am 16.08.2022 wurde der Bundesminister auch darüber informiert, dass es bereits einen Zusammenschluss der Ausbildungsverantwortlichen von acht kunst- und gestaltungstherapeutischen Ausbildungseinrichtungen gäbe und dieser die Form von regelmäßigen Treffen angenommen habe, in denen an den gemeinsamen Rahmenbedingungen gearbeitet werde. Diese Vereinigung nennt sich AK-KGTA (Arbeitskreis der Kunst- und Gestaltungstherapie-Ausbildungsverantwortlichen in Österreich).
Der Bundesminister wurde bei diesem Treffen auch davon in Kenntnis gesetzt, dass von den Ausbildungsverantwortlichen noch Sprecher*innen gewählt würden, die für den Kommunikationsaustausch zwischen AK-KGTA und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz künftig zuständig sein werden.
Die Sprecher*innenwahl hat ebenso bereits stattgefunden und der Bundesminister Johannes Rauch wurde in einer Email des AK-KGTA am 30.11.2022 über das Wahlergebnis in Kenntnis gesetzt.
Wir dürfen auf die weiteren Schritte des Bundesministeriums und des AK-KGTA gespannt sein und hoffnungsvoll in Richtung Berufsgesetz für Kunst- und Gestaltungstherapie blicken.
Ein weiterer Meilenstein in Richtung Stärkung des Berufsbildes und der berufspolitischen Wirksamkeit ist die Herausgabe des Lehrbuches für Mal- und Gestaltungstherapie im Dezember 2022. Es macht einen Unterschied, ob eine Methode schulintern unterrichtet und über die Praxis verbreitet wird, oder ob eine Methode anhand eines Lehrbuches für die Öffentlichkeit transparent gemacht wird. Mehr Infos zum Buch unter: www.viaregia.at/lehrbuch-der-mal-und-gestaltungstherapie
In diesem Sinne wünscht der FMGT allen Unterstützer*innen eine kreative und berufspolitisch selbstwirksame Zeit und alles Gute weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
FMGT Fachverband für Mal-
und Gestaltungstherapie
Werdertorgasse 12/3
A-1010 Wien
Obfrau – Bettina-Yvonne Krautberger:
Tel. +43 664 64 74 253
Telefonzeiten: Di 09-12 Uhr
obfrau@f-mgt.at